Einführung von Bezirksrabbinern und andere Angelegenheiten der Juden im Kreis Höchst, 1867-1927

HHStAW 425 Nr. 885  
Laufzeit / Datum
1867-1927
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Neuregelung von Diensteinführung und -zeit der Kultusvorsteher in Abänderung bzw. Ergänzung des herzoglich-nassauischen Gesetzes durch preußische Erlasse und Verfügungen; Einführung von Bezirksrabbinern; Ernennung von zur Ausstellung von Schächtungsbefugnissen befähigten Kultusbeamten; Ausschluß von Ausländern von den Kultusbeamten- und Rabbinerstellen und andere Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinden des Kreises Höchst

Enthält u.a.

  • Zugehörige Kultusgemeinden: Höchst mit Griesheim und Unterliederbach, Hattersheim, Hofheim, Niederhofheim mit Oberliederbach, Okriftel und Soden
  • Bechränkung der Dienstzeit der Kultusvorsteher auf 6 Jahre (1867) sowie Notwendigkeit der Zustimmung der Bezirksrabbiner zu ihrer Ernennung (1911, 1915, 1921)
  • Unterwerfung der Bezirksrabbiner als Staatsbeamte unter die für diese geltenden Gesetze 1887
  • Nachweisung der im Kreis Höchst gelegenen Kultusgemeinden mit Angabe über die Seelenzahl und Staats- und Kultussteuern, 1927

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 425 Nr. 885.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einführung von Bezirksrabbinern und andere Angelegenheiten der Juden im Kreis Höchst, 1867-1927“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10869_einfuehrung-von-bezirksrabbinern-und-andere-angelegenheiten-der-juden-im-kreis-hoechst-1867-1927> (aufgerufen am 25.11.2025)

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