Heranziehung der Bezirksrabbiner und Religionslehrer zu den Kommunalsteuern, 1862-1904
Stückangaben
Regest
Heranziehung der Bezirksrabbiner und israelitischen Lehrer zu den Kommunalsteuern und damit verbundene Fragen der Beamtenqualität, des Status als Geistliche bzw. Elementarlehrer sowie des Öffentlichkeitscharakters von jüdischen Schulen
Enthält u.a.
- Anerkennung der zur Zeit des Großherzogtums Frankfurt gegründeten, von vielen christlichen Lehrern und Schülern frequentierten Realschule der jüdischen Gemeinde in Frankfurt als offizielle Schule und daraus folgende Kommunalsteuerbefreiung des dort tätigen Lehrers Dr. Epstein, 1883
- Ermäßigung der Kommunalsteuer für den Bezirksrabbiner Silberstein, Wiesbaden, auf sein Gehalt als Beamter der kgl. Regierung, 1885
Darin auch
- Satzung der jüdischen Gemeinde Frankfurt, 1839
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 405 Nr. 4913.
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Heranziehung der Bezirksrabbiner und Religionslehrer zu den Kommunalsteuern, 1862-1904“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10501_heranziehung-der-bezirksrabbiner-und-religionslehrer-zu-den-kommunalsteuern-1862-1904> (aufgerufen am 27.11.2025)
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