Heranziehung der Bezirksrabbiner und Religionslehrer zu den Kommunalsteuern, 1862-1904

HHStAW 405 Nr. 4913  
Laufzeit / Datum
(1839) 1862-1904
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Heranziehung der Bezirksrabbiner und israelitischen Lehrer zu den Kommunalsteuern und damit verbundene Fragen der Beamtenqualität, des Status als Geistliche bzw. Elementarlehrer sowie des Öffentlichkeitscharakters von jüdischen Schulen

Enthält u.a.

  • Anerkennung der zur Zeit des Großherzogtums Frankfurt gegründeten, von vielen christlichen Lehrern und Schülern frequentierten Realschule der jüdischen Gemeinde in Frankfurt als offizielle Schule und daraus folgende Kommunalsteuerbefreiung des dort tätigen Lehrers Dr. Epstein, 1883
  • Ermäßigung der Kommunalsteuer für den Bezirksrabbiner Silberstein, Wiesbaden, auf sein Gehalt als Beamter der kgl. Regierung, 1885

Darin auch

  • Satzung der jüdischen Gemeinde Frankfurt, 1839

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 405 Nr. 4913.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Heranziehung der Bezirksrabbiner und Religionslehrer zu den Kommunalsteuern, 1862-1904“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10501_heranziehung-der-bezirksrabbiner-und-religionslehrer-zu-den-kommunalsteuern-1862-1904> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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