Fünf genaste Spitzbögen mit Ornamentfüllungen und Wappen Jungkenn (Oppenheim, Katharinenkirche)
![Fünf genaste Spitzbögen mit Ornamentfüllungen und Wappen Jungkenn: ES [= Erhaltungsschema] Lhs. s VIII [hier: 3A-D66-70]](https://www.lagis-hessen.de/img/cvmahessen/s3/134-1-09-34.jpg)
Fünf genaste Spitzbögen mit Ornamentfüllungen und Wappen Jungkenn: ES [= Erhaltungsschema] Lhs. s VIII [hier: 3A-D66-70]
Katalog
Von Uwe Gast
Abmessungen
L. 47–48 cm, max. B. 59–60,5 cm.
Erhaltung
Die fünf Scheiben besitzen weitgehend ihren originalen Bestand; die blauen und roten Glasstücke sind durch Korrosion z.T. stark abgedunkelt. Das in 3A–D68 ursprünglich vorhandene Wappen war schon 1844/45 verloren und wurde mit einem heute nicht mehr erhaltenen Fantasiewappen ergänzt309. An dessen Stelle ist heute das Wappen des Weingutbesitzers und ehrenamtlichen Kontaktmannes zur Denkmalpflege Ernst Jungkenn angebracht310.
Komposition, Farbigkeit
Die Scheiben sind flächig rot gegittert, mit weißen Kreuzungspunkten und blauen quadratischen Füllungen.
Bildnachweis
CVMA G 9692–9696 (vR), T 10027-10031 (nR)
Nachweise
Fußnoten
Drucknachweis
Die mittelalterlichen Glasmalereien in Oppenheim, Rhein- und Südhessen / Uwe Gast unter Mitwirkung von Ivo Rauch (Corpus Vitrearum Medii Aevi Deutschland Bd. III, 1), Berlin 2011, 350 [= 3A–D66–70. Fünf genaste Spitzbögen mit Ornamentfüllungen und Wappen Jungkenn]
Indizes
Siehe auch
Extern
GND-Explorer (Objekt)
Nachnutzung
Rechtehinweise
Katalogdaten: Corpus Vitrearum Deutschland / Freiburg i. Br.
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Fünf genaste Spitzbögen mit Ornamentfüllungen und Wappen Jungkenn (Oppenheim, Katharinenkirche)“, in: Mittelalterliche Glasmalereien in Hessen <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/mittelalterliche-glasmalereien-in-hessen/alle-eintraege/134-1-09-34_fuenf-genaste-spitzboegen-mit-ornamentfuellungen-und-wappen-jungkenn-oppenheim-katharinenkirche> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/cvmahessen/134-1-09-34