Ereignis

Was geschah

Mit dem am 15. Juni 1883 beschlossenen und zum 1. Dezember 1884 in Kraft getretenem „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ entsteht erstmals eine einheitliche Regelung der Krankenversicherung, die im gesamten Reich gültig war. Bereits vor der Einführung dieser Pflichtversicherung gab es verschiedene Möglichkeiten für Arbeiter, einer Krankenversicherung beizutreten. Dazu gehörten Krankenversicherungsvereine oder Hilfskassen, die Hilfe zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Mitglieder anboten. Der Zugang zu medizinischer Versorgung war eine Möglichkeit, die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Fabrikarbeiter zu verbessern. Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck (1815–1898), der mit dem Sozialistengesetz von 1878 gegen Sozialdemokratie und Arbeiterbewegung vorging, versuchte durch die Sozialversicherung, die Arbeiterschaft für seine Politik zu gewinnen. 1884 folgte die Unfallversicherung, die gegen Arbeitsunfälle versicherte, und 1889 die Alters- und Invalidenversicherung. Mit dem neuen Gesetz galt für Arbeiter, die nicht mehr als 2000 Mark im Jahr verdienten, eine Versicherungspflicht. Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von den Arbeitern, von einem Drittel von den Arbeitgebern finanziert. Die Krankenkassen übernahmen die Kosten für die ärztliche Behandlung und die Medikamente, bei Arbeitsunfähigkeit wurde für höchstens 13 Wochen Krankengeld in Höhe von 50 Prozent des Durchschnittsverdienstes gezahlt. Die Krankenkassen waren in der Regel lokal tätig und nach Berufen unterschieden und konnten von den Versicherten nicht frei gewählt werden.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • [Bekanntmachung des Frankfurter Magistrats vom 29. November 1883 über die Krankenversicherung; Anzeige in der Fuldaer Zeitung vom 20. Februar 1884 über die Festsetzung des Tageslohns und die Höhe des Krankengeldes; Auszug aus Berichten in der Fuldaer Zeitung vom 17. und 18. September 1884 über die Errichtung von Ortskrankenkassen; Bericht in der Frankfurter Zeitung vom 9. Januar 1884 über einen Vortrag des Reichstagsabgeordneten Leopold Sonnemann über das Krankenkassengesetz; Bericht des Regierungspräsidenten Heinrich von Brauchitsch vom 31. März 1884 über die Akzeptanz der Krankenversicherung; Die Leistungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Frankfurt am Main
  • Wikisource: Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883 (eingesehen am 4.7.2024)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Krankenversicherung, 15. Juni 1883“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7623_krankenversicherung> (aufgerufen am 26.11.2025)

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