Versorgung von Waisen im Großherzogtum Hessen

 

Ereignis

Was geschah

Die „Großherzoglich Hessische Landes-Waisen-Anstalt“ war im Großherzogtum Hessen für die Versorgung mittelloser Waisen zuständig. Deren Unterbringung erfolgte nicht in Waisenhäusern, sondern bei Pflegeeltern, die dafür ein Pflegegeld erhielten. Der Aufenthalt endete mit dem Tag der Konfirmation beziehungsweise Kommunion. Auch nach dieser Zeit sollte den Jugendlichen weiterhin geholfen werden, etwa bei der Suche nach einer Lehrstelle. Während der Ausbildung erhielten sie eine Unterkunft bei ihrem Lehrmeister, wofür dieser eine finanzielle Unterstützung erhielt. Weibliche Waisen wurden nur dann unterstützt, wenn sie nicht als Dienstmädchen arbeiten konnten. Galten diese Regeln zunächst nur für christliche Kinder, konnten ab 1845 auch jüdische Waisen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr aufgenommen werden.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Instruktion für die Bürgermeister im Großherzogtum Hessen über die Verpflegung von armen Waisen vom 26. April 1843; Regulativ über die Ausdehnung der allgemeinen Waisen-Versorgungsanstalt auf unvermögende israelitische Waisen vom 12. Dezember 1845]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Versorgung von Waisen im Großherzogtum Hessen, 26. April 1843“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7517_versorgung-von-waisen-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7517