Ereignis

Was geschah

Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Fabriken wurde durch Fabrikordnungen geregelt. Diese enthielten oftmals strenge Vorschriften, denen sich die Angestellten zu „unterwerfen“ hatten. Eine staatliche Kontrolle gab es nicht, die Unternehmen konnten die Regeln nach ihren eigenen Vorstellungen aufstellen. Mit der Gewerbeordnung von 1891 wurden Fabrikordnungen für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten Pflicht und die Inhalte gesetzlich geregelt.
Die Vorschriften waren meistens sehr ähnlich. Neben der Festlegung der Arbeitszeit und der Berechnung des Lohnes ging es vor allem um das Verhalten der Beschäftigten. Anordnungen der Vorgesetzten mussten ohne Widerrede Folge geleistet werden, Lohnabzüge drohten bei Beschädigungen des Fabrikeigentums, bei Zuspätkommen oder Alkohol am Arbeitsplatz. Da die Regelungen seit 1891 sowohl für die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer verpflichtend waren, konnten aber auch die Beschäftigten auf die Einhaltung ihrer Rechte bestehen, zum Beispiel auf die vereinbarten Arbeitszeiten. In der Fabrikordnung der Hutfabrik Ludwig & Co wurde ausdrücklich festgehalten, dass der Werkführer „zu einer ernsten, ruhigen und gerechten Behandlung der Arbeiter verpflichtet“ war. Der Gebrauch von Schimpfwörtern war untersagt.
Die Fabrikordnung der Zuckerfabrik in Wabern entstand in den 1880er Jahren. Angaben zur Arbeitszeit sind nicht enthalten. Das kann darin begründet sein, dass die Verarbeitung der Zuckerrüben ein Saisongeschäft war, das in „Kampagnen“ zwischen September und Januar erfolgte, und in dieser Zeit rund um die Uhr gearbeitet wurde. Die Vorschriften der Hutfabrik Ludwig & Co. aus Niederrad aus dem Jahr 1892 sind dagegen deutlich ausführlicher, wie es bei den Fabrikordnungen, die nach dem Gesetz von 1891 entstanden sind, üblich war.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Änderung der Gewerbeordnung von 1891, Gesetz betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, 1.6.1891, in: Reichsgesetzblatt 18, 1891, S. 278-279; Fabrikordnung der Aktienzuckerfabrik Wabern aus den 1880er Jahren; Arbeitsordnung der Hutfabrik Ludwig & Co in Niederrad von 1892]

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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