Landgraf Friedrich Wilhelm von Hessen-Rumpenheim erhält die Schösser in Hanau und Fulda zurück

 

Ereignis

Was geschah

Am 26. März 1873 unterzeichnet Landgraf Friedrich Wilhelm von Hessen-Rumpenheim (1820–1884) den Staatsvertrag, der ihm im Gegenzug zur Anerkennung der preußischen Annexion und dem Verzicht auf die kurhessischen Thronrechte eine großzügige Rente und die Schlösser in Fulda (Stadtschloss, Adolphseck/Fasanerie in Eichenzell) und Hanau (Philippsruhe) zuspricht. Der Erbe des seit 1866 im Exil weilenden Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. (1802–1875) stammte aus einer Seitenlinie des Hauses Hessen-Kassel und war in zweiter Ehe mit der preußischen Prinzessin Anna (1836–1918) verheiratet. Nach dem Tod des Kurfürsten 1875 wurde ihm vom Kaiser das erbliche Prädikat „Königliche Hoheit“ verliehen. 1878 errichtete er aus den nunmehr vorhandenen Vermögensobjekten das neue Familien-Fideikommiss der kurhessischen Fürstenfamilie (heute: Hessische Hausstiftung). 1875 bis 1880 ließ Landgraf Friedrich Wilhelm, der bis dahin mit seiner Familie das Gut Panker in Holstein bewohnt hatte, das Schloss Philippsruhe zu einer neobarocken Residenz umbauen.
(StH/UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgraf Friedrich Wilhelm von Hessen-Rumpenheim erhält die Schösser in Hanau und Fulda zurück, 26. März 1873“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6600_landgraf-friedrich-wilhelm-von-hessen-rumpenheim-erhaelt-die-schoesser-in-hanau-und-fulda-zurueck> (aufgerufen am 25.11.2025)

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