Beginn des „Kulturkampfes“ in Preußen
Ereignis
Was geschah
Bereits im Juli 1871 löst Reichskanzler Otto von Bismarck (1815–1898) die katholische Abteilung im preußischen Innenministerium auf und eröffnet damit die Maßnahmen gegen die Eigenständigkeit der katholischen Kirche in den preußischen Gebieten. Viele der Gesetze gelten sowohl in Preußen wie im Deutschen Reich. Im Dezember 1871 wird mit dem „Kanzelparagraph“ katholischen Priestern verboten, sich politisch in der Öffentlichkeit zu äußern. Zahlreiche Pfarrer im Bistum Fulda werden mit Geldstrafen belegt und müssen ins Gefängnis. Dies gilt besonders für die Pfarrer aus Dipperz, denen auch die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird. 1872 wird der Jesuitenorden verboten, die Jesuiten ausgewiesen. Im gleichen Jahr wird die staatliche Schulaufsicht auf alle privaten, besonders die konfessionellen Schulen übertragen. Dies führt zur Schließung der Ordensschulen in Hessen. 1874 wird die Zivilehe eingeführt, der Staat stellt jegliche Zahlungen an kirchliche Einrichtungen ein. 1875 werden endgültig alle Orden verboten, die Schwestern und Brüder ausgewiesen. Nach großem öffentlichem Protest können in den Krankenambulanzen und Krankenhäusern weiter Ordensmitglieder arbeiten.
Ab dem Jahr 1878 werden die Kulturkampfgesetze abgemildert, es kommt zu einer Verständigung zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche. Die Trennung von Kirche und Staat ist in Deutschland vollzogen.
(RKr)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Beginn des „Kulturkampfes“ in Preußen, 8. Juli 1871“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6589_beginn-des-kulturkampfes-in-preussen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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