Die Nassauische Landesbank nach der preußischen Annexion
Ereignis
Was geschah
In seinem Bericht an den Kaiser vom 30. September 1868 äußert sich der Wiesbadener Regierungspräsident Gustav von Diest (1826–1911) zur Lage der Nassauischen Landesbank. Die Organisation der Bank beruht nach wie vor auf dem Gesetz, die Errichtung einer Landesbank betreffend, vom 16. Februar 1849.1 Sie sei für die Bevölkerung vor allem wegen der Darlehen wichtig. Da das Kapital aber nicht ausreiche, wurden Anleihen gegen kündbare Schuldscheine beschafft. Sollten nun aber viele Kündigungen zugleich vorkommen, müsse die Staatskasse dafür einstehen. Hier zeige sich ein Mangel in der Organisation der Bank. Außerdem habe die Bank diversen Fonds Vorschüsse zu leisten.
Nun wurden eine eigene Regierungshauptkasse und eine eigene Kasse der Landesbank geschaffen. Die vorhandenen Gelder gingen hauptsächlich an die Regierungshauptkasse, die Kasse der Landesbank erhielt nur einen geringen Teil. Dadurch könne diese weniger Kredite vergeben.
Eine Reorganisation der Landesbank sei daher dringend notwendig.
(KF)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
Literatur
- Thomas Klein, Zeitungsberichte des Regierungspräsidenten in Wiesbaden, Bd. 1, Darmstadt u. a. 1996, S. 33-35
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Nassauische Landesbank (eingesehen am 30.9.3034)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Nassauische Landesbank nach der preußischen Annexion, 30. September 1868“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6547_die-nassauische-landesbank-nach-der-preussischen-annexion_die-nassauische-landesbank-nach-der-preussischen-annexion_die-nassauische-landesbank-nach-der-preussischen-annexion> (aufgerufen am 25.11.2025)
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