Auflösung der kurhessischen Ständeversammlung

 

Ereignis

Was geschah

Nachdem Kurfürst Friedrich Wilhelm I. (1802–1875) im Februar 1850 den allgemein unbeliebten Ludwig Hassenpflug (1794–1862) wieder als Staatsminister eingesetzt hatte, kam es zu Protesten und Auseinandersetzungen mit der Ständeversammlung in Kassel. Der Landtag verweigerte die Zustimmung zu dem vorgelegten Landeshaushalt mit den vorgesehenen Steuererhebungen. Daraufhin wird der Landtag am 12. Juni 1850 aufgelöst und neu gewählt. Da die Genehmigung des Haushalts am 31. August ein weiteres Mal verweigert wurde, wurde der Landtag wiederum aufgelöst. Am 4. September 1850 verfügte Hassenpflug mit einer Steuernotverordnung die verfassungswidrige Steuererhöhung ohne Budget. Zudem wurde am 7. September 1850 der Ausnahmezustand verhängt, um den Widerstand von Beamten und Landtag zu brechen.
(StH/UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Auflösung der kurhessischen Ständeversammlung, 12. Juni 1850“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6392_aufloesung-der-kurhessischen-staendeversammlung> (aufgerufen am 25.11.2025)

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