Staatsminister Hassenpflug wird auf eigenen Wunsch entlassen
Ereignis
Was geschah
Am 11. Juli 1837 wird der seit 1832 amtierende kurhessische Innen- und Justizminister Ludwig Hassenpflug (1794–1862) auf eigenen Wunsch aus dem Amt entlassen.
Nachdem er in den Jahren 1832 bis 1836 wegen seiner repressiven Politik vier Ministerialanklagen der Landstände überstanden hatte, führten zunehmende persönliche Differenzen mit dem regierenden Kurprinzen Friedrich Wilhelm (1802–1875) zu seiner Demission.
Im Februar 1850 kehrte er auf Wunsch des nunmehrigen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. auf seine alte Position nach Kassel zurück.
(UH)
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Nachweise
Literatur
- Ewald Grothe, Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt. Das Kurfürstentum Hessen in der ersten Ära Hassenpflug 1830-1837, Berlin 1996, S. 316-332
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 228
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Staatsminister Hassenpflug wird auf eigenen Wunsch entlassen, 11. Juli 1837“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6284_staatsminister-hassenpflug-wird-auf-eigenen-wunsch-entlassen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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