Freispruch von Staatsminister Ludwig Hassenpflug
Ereignis
Was geschah
Der im Mai 1832 vom Mitregenten Kurprinz Friedrich Wilhelm II. (1802–1875) zum kurhessischen Innen- und Justizminister berufene Ludwig Hassenpflug (1794–1862) versuchte mit seiner repressiven Politik, die relativ moderne kurhessische Verfassung von 1831 auszuhebeln. In der Folge kam es deshalb zu heftigen politischen Auseinandersetzungen mit der mehrheitlich liberal gesinnten kurhessischen Ständeversammlung.
Nachdem er von der Ständeversammlung ab 1833 viermal wegen Verfassungsverletzungen angeklagt worden war, wird der Staatsminister, der von seinen Feinden auch als „Hessenfluch“ bezeichnet wurde, am 9. April 1836 vom kurhessischen Staatsgerichtshof wie schon zuvor auch im letzten Prozess freigesprochen.
Wegen zunehmender Differenzen mit dem Kurprinzen reichte er aber bereits 1837 seinen Rücktritt vom Amt ein.
(UH)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Ewald Grothe, Verfassungsgebung und Verfassungskonflikt. Das Kurfürstentum Hessen in der ersten Ära Hassenpflug 1830–1837, Berlin 1996, S. 248-261
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 228
- Aktenstücke die landständischen Anklagen wider den Kurfürstlich Hessischen Staatsminister Hans Daniel Ludwig Friedrich Hassenpflug betreffend. Ein Beitrag zur Zeitgeschichte und zum neueren deutschen Staatsrechte. Die Vertheidigungsschriften von dem Angeklagten selbst u. von R[obert von] Mohl Stuttgart 1836
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Freispruch von Staatsminister Ludwig Hassenpflug, 9. April 1836“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6271_freispruch-von-staatsminister-ludwig-hassenpflug> (aufgerufen am 25.11.2025)
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