In Frankfurt wird eine Bundeszentralbehörde für „politische Unruhen“ eingerichtet

Ereignis

Was geschah

Nach dem mißglückten "Frankfurter Wachensturm" vom 3. April 1833 richtet der Deutsche Bund am 30. Juni 1833 in Frankfurt eine Bundeszentralbehörde für „politische Unruhen“ ein, die die Verfolgung der an den politischen Unruhen mutmaßlich beteiligten Personen zum Ziel hatte. Diese Einrichtung war kein Gericht, sondern eine staatspolizeiliche Verfolgungsbehörde, die Informationen über Oppositionelle sammelte und sie zur Verhaftung und Aburteilung an die Einzelstaaten weiterleitete. Zu den ersten hessischen Mitgliedern der Behörde zählte damals der Richter Karl Ernst Ludwig Rudolf von Preuschen(1781–1856).
(StH/UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„In Frankfurt wird eine Bundeszentralbehörde für „politische Unruhen“ eingerichtet, 30. Juni 1833“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6253_in-frankfurt-wird-eine-bundeszentralbehoerde-fuer-politische-unruhen-eingerichtet> (aufgerufen am 06.11.2026)

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