Bauernbefreiung im Kurfürstentum Hessen durch das Ablösungsgesetz
Ereignis
Was geschah
Da die 1809 im Königreich Westphalen verkündete Bauernbefreiung bereits 1815 durch den hessischen Kurfürsten Wilhelm I. (1743–1821) wieder aufgehoben wird, verschlechtert sich die Lage in der Landwirtschaft ständig. 1830 kommt es zum Bauernaufstand in Oberhessen. Erst 1832 werden die Bauern im Kurfürstentum Hessen-Kassel persönlich frei. Der wichtigste Grundherr im Kurfürstentum bleibt der hessische Kurfürst als Landesherr. Um das Land, das die Bauern bis dahin im Auftrage der Grundherren bewirtschaftet haben, zu erwerben, müssen sie es mit dem zwanzigfachen Betrag des ermittelten Wertes freikaufen. Als Grundwert wird der jährliche Nettoertrag der abzulösenden Leistung angesetzt. Er wird bis zur erfolgten Abzahlung mit 5 % verzinst. Das Gesetz legt Mittelpreise fest, von denen aus die Berechnung erfolgt. Dieses Verfahren führt zu einer großen Verarmung und Arbeitslosigkeit unter der bäuerlichen Bevölkerung. Die Gründung der Landeskreditkasse durch die Regierung im gleichen Jahr nützt nur wenigen Bauern. Abgelöst werden müssen alle Dienstpflichten, Grundzinse, Zehnten und alle Abgaben an die Grundherren und andere Reallasten. Zu den Diensten gehören unter anderem Arbeiten im Straßenbau, für die Schulen und den Pfarr- und Kirchenbau. Verschärft wird die problematische Lage der verschuldeten Bauern durch die Missernten der 1840er Jahre, besonders durch die Kartoffelfäule seit 1845.
(RKr)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Bauernbefreiung im Kurfürstentum Hessen durch das Ablösungsgesetz, 23. Juni 1832“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6244_bauernbefreiung-im-kurfuerstentum-hessen-durch-das-abloesungsgesetz> (aufgerufen am 25.11.2025)
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