Neue Medizinalordnung für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt

 

Ereignis

Was geschah

Mit der neuen Medizinalordnung wird das gesamte Gesundheitswesen im Großherzogtum Hessen rechtlich neu geregelt. Das gesamte Land wird in sogenannte Physikate eingeteilt, die als medizinische Verwaltungseinheiten fungieren. Die Ärzte werden als Beamte nun vom Staat bezahlt, übernehmen Aufgaben als Gesundheitsbehörde (Aufsicht über Ärzte, Verhinderung von Epidemien), als Ordnungsamt (Einhaltung von Hygienevorschriften wie Sauberkeit der Straßen, Reinheit des Trinkwassers, Verlegung der Friedhöfe und anderem), im Polizeidienst und als eine Art Sozialamt.
Die Berufsbilder im medizinischen Bereich (Physikus, Medicus, Chirurg, Bader, Hebamme und andere) werden beschrieben, die Voraussetzungen für die Ausübung der Berufe festgehalten und durch eine Gebührenordnung ergänzt. Ein Aufgabenkatalog hält die Pflichten der staatlich angestellten Ärzte (Physiki) fest, zu denen seit 1807 die Durchführung der Pocken-Schutzimpfung gehört.
Zentrale Aufgabe ist auch die Erstellung sogenannter Medizinischer Topographien; darin werden Informationen zur Geografie einer Region, zur Bevölkerung und zur medizinischen Lage zusammengestellt. Der erste Physikatsbericht für das Hinterland stammt aus dem Jahre 1823.
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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neue Medizinalordnung für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, 14. August 1822“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6169_neue-medizinalordnung-fuer-das-grossherzogtum-hessen-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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