Einführung von Schulchroniken im Herzogtum Nassau

 

Ereignis

Was geschah

Die Herzoglich Nassauische Landesregierung weist die Schulinspektoren im Land an, auf die Führung von Schulchroniken zu dringen. Jede Elementarschule soll ab diesem Zeitpunkt eine Chronik verfassen, die in den jährlichen Inspektionen der Schulen im Frühjahr vorgelegt werden muss. Die Chronik soll in drei Teilen angelegt werden, einem historischen Teil, der die Geschichte der jeweiligen Schule darstellt, einem weiteren, der die Ereignisse im Dorf beschreibt und einem dritten, der den konkreten Unterricht erläutert. Hinweise zu der Bezahlung der Lehrer, zur Ausstattung der Schulgebäude und zu Schülerzahlen gehören ebenso wie auch die Auswirkungen besonderer Wetterlagen, von politischen Ereignissen und Krankheiten in den Bericht.
Falls mehrere Lehrer an einer Schule unterrichten, muss der älteste die Chronik führen. Eine Ausführungsverordnung vom 12. August 1820 der Landesregierung in Wiesbaden regelt viele Einzelfragen wie die Charakterisierung des Bauzustandes der Schule, die Art der Vorstellung der Lehrer, die Nutzung von Schulbüchern usw.
(RKr)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einführung von Schulchroniken im Herzogtum Nassau, 14. August 1819“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6139_einfuehrung-von-schulchroniken-im-herzogtum-nassau> (aufgerufen am 25.11.2025)

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