Ereignis

Was geschah

Das Edikt legt die Grundlage für die Neuorganisation des neuen Staates Nassau. Seine Grenzen werden auf dem Wiener Kongress festgelegt. Als Leitbehörde wird das Staatsministerium gegründet, das durch einen Staatsrat beraten wird. In ihm sitzen hohe Beamte, die der Herzog beruft. In Wiesbaden residiert die Landesregierung. Diese Oberbehörde regelt und beaufsichtigt die gesamte Zivilverwaltung, die kirchliche Verwaltung, die Schulen und Lehranstalten, die Medizinal-, Forst- und Bergämter, die Strafanstalten, die Wegeverwaltung, die Brandversicherung und übernimmt andere polizeiliche Aufgaben. Sie führt damit die Aufgaben einer obersten Polizeibehörde aus. Im Folgejahr wird die untere Verwaltungsebene in 28 Ämtern neu geordnet. An der Spitze steht jeweils ein Amtmann, der als Beamter der Landesregierung ihre Anweisungen umzusetzen hat und damit auch Polizeibehörde ist. Im Herzogtum Nassau bestehen sehr fortschrittliche Gesetze und Regeln: so seit 1808 Aufhebung der Leibeigenschaft, 1808 freie Religionsausübung, 1809 Verbot der Prügelstrafe für die Polizei, 1810 Recht auf Freizügigkeit, 1812 Abschaffung der Frondienste, 1817 Gemeinschaftsschule für Kinder aller Konfessionen, 1818 staatlicher Gesundheitsdienst, 1819 Hagelversicherung (seit 1806 Brandversicherung).
(RKr)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Edikt für das Herzogtum Nassau, 9.-11. November 1815“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6102_edikt-fuer-das-herzogtum-nassau> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6102