Gesellschaftervertrag von Mayer Amschel Rothschild mit seinen Söhnen

 

Ereignis

Was geschah

Der seit 1763 in Frankfurt am Main ansässige Kaufmann und Bankier Mayer Amschel Rothschild (1743–1812), seit 1803 Oberhofagent des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen-Kassel (1743–1821), unterzeichnet am 27. September 1810 einen Gesellschaftervertrag, in dem er seine Söhne Amschel Mayer Rothschild (1773–1855), Salomon Mayer Rothschild (1774–1855) und Carl Mayer Rothschild (1788–1855) offiziell als Geschäftspartner in sein erfolgreiches Unternehmen aufnimmt. Nathan Mayer Rothschild (1777–1836) und James (Jakob) Mayer Rothschild (1792–1868) konnten den Vertrag damals nicht unterzeichnen, da Nathan in England lebte und James noch nicht volljährig war – er galt aber spätestens mit dem Tode des Vaters auch für sie. Der Gründer des Bankhauses, das nun unter dem Namen „Mayer Amschel Rothschild & Söhne“ operierte, hatte sich ab 1763 mit dem Handel von Münzen und Antiquitäten, von englischen Tuchen und anderen Waren, schließlich auch von Wechseln und Staatsanleihen selbständig gemacht. Im Jahr 1769 war er zum Hoffaktor des späteren Landgrafen Wilhelm IX. von Hessen-Kassel ernannt worden, dessen durch den „Soldatenhandel“ seines Vaters Landgraf Friedrich II. (1720–1785) erworbenes Vermögen er auch nach der Ernennung zum Kurfürsten 1803 durch internationale Bankgeschäfte weiter vermehren und durch die Jahre der französischen Besetzung retten konnte. Während es dem in der Frankfurter Judengasse geborenen Mayer Amschel Rothschild noch verboten war, außerhalb des Frankfurter Ghettos Grundbesitz zu erwerben, zählten seine Söhne zu den wohlhabendsten Europäern und wurden 1816 in den Adelsstand erhoben. Mit der Platzierung seiner Söhne an den wichtigen Finanzzentren und der testamentarisch geforderten engen familiären Bindung legte er den Grundstock zur Entwicklung des Hauses Rothschild zum führenden europäischen Bankhaus.
(UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesellschaftervertrag von Mayer Amschel Rothschild mit seinen Söhnen, 27. September 1810“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6067_gesellschaftervertrag-von-mayer-amschel-rothschild-mit-seinen-soehnen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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