Der Fürstprimas des Rheinbundes Karl von Dalberg übernimmt die Herrschaft in Frankfurt
Ereignis
Was geschah
Nachdem die „Rheinbundakte“ am 12. Juli 1806 in Paris unterschrieben worden war, übernimmt Fürstprimas Carl Theodor von Dalberg (1744–1817) am 10. September 1806 mit einer feierlichen Zeremonie im Kaisersaal des Römers die Herrschaft in Frankfurt am Main. Er residiert im 1732 bis 1741 erbauten Palais Thurn und Taxis.
Neben der ehemaligen Freien Reichsstadt Frankfurt umfasst das neu geschaffene Staatsgebiet das bisherige Fürstentum Aschaffenburg, zu dem nun zwischen Gemünden und Aschaffenburg der gesamte Spessart gehört, das Fürstbistum Regensburg und die Grafschaft Wetzlar, die durch die Auflösung des Reichkammergerichts in ihrer Bedeutung stark herabgesunken ist.
Mit der Errichtung des Errichtung des Großherzogtums Frankfurt im Februar 1810 verlor der Fürstprimas die Herrschaft über Regensburg, erhielt dafür aber dafür Teile des Bistums Fulda und der Grafschaft Hanau.
(UH)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Konrad M. Färber (Hrsg.), Carl von Dalberg. Erzbischof und Staatsmann (1744–1817), Regensburg 1994
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 199 f.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Fürstprimas des Rheinbundes Karl von Dalberg übernimmt die Herrschaft in Frankfurt, 10. September 1806“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6046_der-fuerstprimas-des-rheinbundes-karl-von-dalberg-uebernimmt-die-herrschaft-in-frankfurt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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