Darmstädtische Soldaten besetzen „Entschädigungsland“ der Grafschaft Hanau-Lichtenberg

 

Ereignis

Was geschah

Nur wenige Tage zuvor war der „Entschädigungsplan“ mit der Abtretung der ländlichen, linken Gebiete des Rheinufers an Frankreich veröffentlicht worden, auch wenn der „Hauptschluss“ der Reichsdeputation erst am 25. Februar 1803 erfolgen wird. Daraus resultierte die hessen-darmstädtischen Besetzung der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, also die kurmainzischen und bischöflichen, wormsischen Orte Bensheim, Heppenheim (Bergstraße), Lampertheim und Lorsch. Weiterhin werden der mainzische Rheingau, Höchst und Kronberg übernommen. Nassau-Weilburg übernimmt zudem Limburg an der Lahn, welches dem Besitz von Trier angehört. Auch betrifft die länger geplante „Säkularisation“ die vorher verschonten Klöster und Stifte, die die Klöster Arnstein, Bleidenstadt, Eberbach, Marienstatt und Rommersdorf kassieren werden. Marienschloss und Seligenstadt fallen dabei an Hessen-Darmstadt und die Klöster in Frankfurt am Main an die Stadt. Durch den Reichsdeputationshauptschluss wurde die landesherrliche Regierungsgewalt von Bischöfen, Erzbischöfen und Reichsprälaten aufgelöst, was zu den Zeiten von Otto dem Großen (912–973) ein wichtiges Element der Reichsverfassung war. Allerdings war es nicht durchorganisiert, wie der moderne „Verwaltungsstaat“ der weltlichen Fürsten. Das ausgebaute Schulsystem mit katholischer Lehre galt zwar als fortschrittlich, doch neben der Fülle an kirchlichen Feiertagen entfiel auch die Militärdienstpflicht bei den armierten Reichsstanden. Sowohl die geistlichen als auch die weltlichen Fürsten lebten in kostbaren Bauten, wodurch ein Kompensieren von Macht verstanden wurde und beide als ebenbürtig aufgeführt werden. Jedoch bricht durch die Säkularisierung der Domkapitel und Klöster eine Versorgungseinrichtung des Adels ab und neue Besitzer müssen folglich die kirchliche Versorgung vom konfiszierten Kirchengut finanzieren.
(StH)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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