Neuregelung zum Volkstrauertag
Ereignis
Was geschah
Im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages wird beschlossen, den Volkstrauertag unter die Regelung zu Sonn- und Feiertagen fallen zu lassen. Unklar bleibt allerdings, inwieweit Sportveranstaltungen am Nachmittag des Trauertages abgehalten werden dürfen. Hier ist keine Übereinkunft erzielt worden, die Mehrheit der Ausschussmitglieder fordert allerdings ein ganztägiges Gedenken.
(MB)
Bezugsrahmen
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.9.1954, S. 3
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neuregelung zum Volkstrauertag, 3. September 1954“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5148_neuregelung-zum-volkstrauertag_neuregelung-zum-volkstrauertag_neuregelung-zum-volkstrauertag_neuregelung-zum-volkstrauertag> (aufgerufen am 26.11.2025)
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