Verabschiedung des Hessischen Naturschutzgesetzes

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Themenbereich
Natur und Umwelt · Politik

Ereignis

Was geschah

Das Hessische Naturschutzgesetz, in Kraft getreten zum 19. September 1980, wird den nach § 29 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz staatlich anerkannten Umweltschutzverbänden,1 der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Landesverband Hessen e. V., dem Landesjagdverband Hessen e. V., der Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V., dem Deutschen Bund für Vogelschutz und dem Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND), Landesverband Hessen e. V.,2 nach § 36 des Hessischen Naturschutzgesetzes das Recht eingeräumt, bei Maßnahmen, die negative Auswirkungen auf landschaftspflegerische und naturschützende Belange haben3 im Namen ihrer Mitglieder vor dem Verwaltungsgerichtshof Klage einzureichen. Kritik kommt insbesondere aus den Reihen der CDU sowie der drei kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung der hessischen Verwaltungsrichter, der Rechtsanwaltskammer, den Wirtschaftsverbänden und dem Hessischen Bauernverband, die eine Einführung des Verbandsklagerechts vehement ablehnen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Claus Demke (1939–2002) kritisiert neben dem Verbandsklagerecht auch, dass lediglich Vertreter der Naturschutzverbände und der Behörden in den Naturschutzbeiräten involviert sein sollen, nicht aber Interessenvertreter der Wirtschaft und der Landwirtschaft.4 Darüber hinaus wird kritisiert, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit durch die Möglichkeit einer Verbandsklage verloren gehe. Positiv gewertet wird hingegen die damit verbundene Möglichkeit, Verfahren zu beschleunigen.5
(FW)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.9.1981, S. 35: Erste Verbandsklage als Notwehr in letzter Sekunde.
  2. Vgl. Anerkennung von Verbänden nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Dezember 1976, S. 1837.
  3. Vgl. Bickel, Hessisches Naturschutzgesetz, S. 132.
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3.9.1980, S. 36, Herbe Kritik am neuen Naturschutzgesetz.
  5. Vgl. Benda, Verfassungsrechtliche Aspekte, S. 20.

Literatur

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12

Siehe auch

Weitere Angebote in LAGIS

Personen

Quellen und Materialien

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/5055_verabschiedung-des-hessischen-naturschutzgesetzes_verabschiedung-des-hessischen-naturschutzgesetzes