Hoechst-Mitarbeiter wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung in Frankfurt verurteilt
Ereignis
Was geschah
Wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung verurteilt die Frankfurter Staatsanwaltschaft am 26. August 1985 zwei leitende Mitarbeiter der Firma Hoechst AG am Standort Griesheim. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren 1979 bis 1983 Firmenabwässer in den Main eingeleitet zu haben, deren Schadstoffgehalt die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich überschritten.1 Ermittlungen werden auch gegen den Dezernenten für Wasserrecht beim Regierungspräsidium in Darmstadt, Oberregierungsrat Christian Biekel, eingeleitet. Dieser hatte im Zeitraum zwischen Anfang 1980 und März 1983 in 127 Fällen ungeachtet der vorliegenden Schadstoffwerte die Erlaubnis zur Einleitung gegeben.2 In einem zweiten Prozess zur Gewässerverunreinigung, in den der Frankfurter Chemiekonzern im selben Jahr verwickelt war, wurden drei leitende Mitarbeiter der Firma Hoechst AG zu Geldstrafen in Höhe zwischen 13.500 DM und 27.000 DM verurteilt. Bei Reinigungsarbeiten war das Lösungsmittel Nitrochlorbenzol zunächst in den Main und infolgedessen auch in den Rhein gespült worden. Auswirkungen dieser Verunreinigung waren bis in die Niederlande messbar.3 Erst die gegenseitige Weitergabe interner Dokumente mitunter zu geplanten Kontrollen zwischen Hans Hammel, Ministerialdirigent im Hessischen Umweltministerium, und Karlheinz Trobisch, Abteilungsdirektor der Hoechst AG, bescherten dem Chemiekonzern einen Wettbewerbsvorteil und ermöglichten erst die geduldete Missachtung bestehender Vorschriften zum Gewässerschutz.4 Infolge dieser Umweltskandale tritt am 21. März 1980 der Hessische Umweltminister Willi Görlach (geb. 1940; SPD) von seinen Ämtern zurück.5
(FW)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
- Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.8.1985, S. 26: Hoechst-Mitarbeiter sollen zahlen; Franz, Die Chronik Hessens, S. 496. ↑
- Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.1.1984, S. 22: Anklage gegen Beamten und Hoechst-Mitarbeiter. ↑
- Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.10.1985, S. 49: Hohe Geldstrafen für Mitarbeiter der Hoechst AG. ↑
- Vgl. DER SPIEGEL 13/1980, 24.3.1980: Endgültig ausgereizt. ↑
- Vgl. Franz, Die Chronik Hessens, S. 487. ↑
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 496
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.8.1985, S. 26: Hoechst-Mitarbeiter sollen zahlen
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.1.1984, S. 22: Anklage gegen Beamten und Hoechst-Mitarbeiter
- DER SPIEGEL 13/1980, 24.3.1980: Affären: Endgültig ausgereizt (eingesehen am 26.8.2017)
Weiterführende Informationen
- Frank Zelko, Greenpeace. Von der Hippiebewegung zum Ökokonzern, Göttingen 2014, S. 284
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Hoechst-Mitarbeiter wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung in Frankfurt verurteilt, 26. August 1985“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5054_hoechst-mitarbeiter-wegen-vorsaetzlicher-gewaesserverunreinigung-in-frankfurt-verurteilt_hoechst-mitarbeiter-wegen-vorsaetzlicher-gewaesserverunreinigung-in-frankfurt-verurteilt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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