Beteiligung der Gemeinden und Landkreise an der Kraftfahrzeugsteuer
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag beschließt im Kraftfahrzeugsteuerverbundgesetz, die Gemeinden und Landkreise mit insgesamt 25 % am Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer zu beteiligen, damit diese Gebietskörperschaft die ihnen übertragenen Aufgaben im Straßenbau bewältigen können.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt 1960 Nr. 34 vom 22. Dezember 1960
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beteiligung der Gemeinden und Landkreise an der Kraftfahrzeugsteuer, 14. Dezember 1960“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4285_beteiligung-der-gemeinden-und-landkreise-an-der-kraftfahrzeugsteuer> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4285