Überfahren der Grenze durch Sportboote auf der Werra erlaubt
Ereignis
Was geschah
Mit Wirkung des Protokollvermerks Nr. 54 der deutsch-deutschen Grenzkommission in Gera (Thüringen) ist das Überfahren der Grenze zwischen der BRD und der DDR an den Flüssen Werra und Saale in dem Umfang gestattet, wie dies auf Grund der Gewässerverhältnisse möglich ist (Die Grenzkommission, S. 54). Das Verlassen der Boote am Ufer des Gebiet des jeweils anderen Staates ist bei Unfällen gestattet. Der Vermerk hat eine Gültigkeit von 20 Jahren.
(MW)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Die Grenzkommission, S. 54
- Elmar Clute-Simon/Reiner Emmerich, Das Haus auf der Grenze, 3. Aufl., Bad Hersfeld 1991, S. 75
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Überfahren der Grenze durch Sportboote auf der Werra erlaubt, 17.-18. Mai 1978“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4251_ueberfahren-der-grenze-durch-sportboote-auf-der-werra-erlaubt> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4251