Deutscher Bundestag beschließt das Zonenrandförderungsgesetz

Das Zonenrandgebiet in Hessen
Ereignis
Was geschah
Durch das Gesetz zur Zonenrandförderung werden die Fördermaßnahmen und Hilfsleistungen des Bundes für die von der innerdeutschen Grenzziehung und der nachteiligen Randlage zur DDR besonders betroffenen Bundesländer erstmals rechtlich festgelegt und im Vergleich zum Umfang der ersten Hilfsleitungen in den 1950er Jahren deutlich verbessert. Die drei wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:
- die Fortführung der bisherigen bewährten Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Verkehrserschließung,
- eine verstärkte Förderung des Wohnungsbaus, von Schulbaumaßnahmen, der Errichtung von Kindergärten und Sportstätten,
- die zusätzliche Förderung von sozialen Maßnahmen, insbesondere von Einrichtungen für ältere Menschen, der beruflichen Bildung und der Rehabilitation, von Familienferienstätten und von Einrichtungen der Jugendarbeit. (Mitten in Deutschland, S. 14)
Das Gesetz zur Zonenrandförderung galt noch bis zum 25. April 2006. Ein ähnliches Gesetz gab es in der DDR nicht, auch wenn die SED für „politische zuverlässige“ Personen im Zonengrenzgebiet materielle Vorteile gewährte. Dessen ungeachtet verringerte sich die Wohnbevölkerung der grenznahen Gebiete ebenso wie im Westen auch auf östlicher Seite.
(MW)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Deutscher Bundestag beschließt das Zonenrandförderungsgesetz, 5. August 1971“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4206_deutscher-bundestag-beschliesst-das-zonenrandfoerderungsgesetz> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4206