Neues Privatschulgesetz in Hessen

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden

Ereignis

Was geschah

Der Hessische Landtag verabschiedet nach dritter Lesung ein neues Privatschulgesetz für Hessen. SPD, FDP und BHE stimmten für die Gesetzesvorlage. Die SPD unterstützt die von der FDP eingebrachte Vorlage, nach der Privatschulen keinen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse haben. Diesen haben nur Schulen, die in die Erstattung des Unterrichtsgeldes miteinbezogen sind. Die von der CDU geforderte Ausweitung der finanziellen Unterstützung für Privatschulen findet keinen Anklang im Plenum. Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) weist daraufhin, dass Ersatzschulen nach § 11 des Gesetzes als Privatschulen voll anerkannt werden. Diese Schulart solle aber nicht zur Regel werden.
(MB)

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neues Privatschulgesetz in Hessen, 23. April 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4200_neues-privatschulgesetz-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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