Erste Fragestunde im Hessischen Landtag

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Der Hessische Landtag hält seine erste Fragestunde ab. Diese soll künftig vierteljährlich abgehalten werden. Die Fragestunde war Anfang September 1952 als Bestandteil der neuen parlamentarischen Geschäftsordnung des Landtags angenommen worden.1 Sie bildet einen regelmäßig wiederholten Tagesordnungspunkt der Parlamentssitzungen, um den Abgeordneten auch außerhalb der regulären Debatten die Möglichkeit zu bieten, kurze mündliche Fragen an die Regierung zu stellen. Diese Fragen müssen sofort mündlich beantwortet werden. Bereits im Dezember 1951 war die Fragestunde in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgenommen worden und am 23. Januar 1952 eröffnete der aus Offenbach am Main stammende SPD-Abgeordnete Heinrich Georg Ritzel (1893–1971), Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität, die erste Fragestunde in der Geschichte des Deutschen Bundestages mit einer Frage an Finanzminister Fritz Schäffer (1888–1967; CSU). Hier erweist sich die Regelung, nur eine Fragestunde pro Monat mit einer Dauer von 60 Minuten abzuhalten, schnell als unzureichend.
(MB/KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.9.1952, S. 3.

Literatur

Weiterführende Informationen

  • HeBIS Geschäftsordnung des Hessischen Landtags: gültig ab 1. Oktober 1952, Wiesbaden 1952.

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erste Fragestunde im Hessischen Landtag, 12. November 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4138_erste-fragestunde-im-hessischen-landtag> (aufgerufen am 26.11.2025)

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