FDP beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 beim Staatsgerichtshof
Ereignis
Was geschah
Die FDP beantragt beim Hessischen Staatsgerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 der Verfassung. Die Partei begründet ihren abermaligen Vorstoß beim Staatsgerichtshof mit den Stenographischen Protokollen des Verfassungsausschusses. Zudem benennt die Zeugen, die bestreiten, dass der im Volksentscheid genannte Wortlaut des Artikel 41 jemals in der Verfassungberatenden Versammlung genannt worden ist. Damit sie die FDP gute Chancen, dass Artikel 41 für ungültig erklärt wird, da der Artikel nicht durch die Verfassungberatenden Versammlung sondern später durch Regierungsbeamte inhaltlich geändert worden ist.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.3.1952, S. 3
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„FDP beantragt Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 beim Staatsgerichtshof, 18. März 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4040_fdp-beantragt-wiederaufnahme-des-verfahrens-um-artikel-41-beim-staatsgerichtshof> (aufgerufen am 26.11.2025)
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