Kein Verbot von Veit Harlan-Filmen in Hessen

 
Datum
März 1952
Bezugsort(e)
Wiesbaden

Ereignis

Was geschah

Die hessische Regierung gibt bekannt, dass es kein generelles Verbot der Filme Veit Harlans in Hessen geben wird. Sofern für die öffentliche Ruhe und Ordnung keine Gefährdung entstehe, können die Filme aufgeführt werden. Ein Verbot könnte zudem auch Schadensersatzklagen nach sich ziehen.
(MB)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Kalender

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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