Kein Verbot von Veit Harlan-Filmen in Hessen
Ereignis
Was geschah
Die hessische Regierung gibt bekannt, dass es kein generelles Verbot der Filme Veit Harlans in Hessen geben wird. Sofern für die öffentliche Ruhe und Ordnung keine Gefährdung entstehe, können die Filme aufgeführt werden. Ein Verbot könnte zudem auch Schadensersatzklagen nach sich ziehen.
(MB)
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Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.3.1952, S. 8
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kein Verbot von Veit Harlan-Filmen in Hessen, März 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4031_kein-verbot-von-veit-harlan-filmen-in-hessen_kein-verbot-von-veit-harlan-filmen-in-hessen_kein-verbot-von-veit-harlan-filmen-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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