Einquartierungen während der Manövertage in Frankenberg
Ereignis
Was geschah
Nach Angaben der Frankenberger Zeitung werden während des Manövers vom 9. bis 13. September in Frankenberg 157 Offiziere und 2.968 Soldaten mit 286 Pferden einquartiert.
Die während des Manövers notwendige Einquartierung der ansonsten kaserniert untergebrachten Soldaten, sprich: ihre Zuweisung und Aufnahme in zivile Unterkünfte, ist im Deutschen Reich durch gesetzliche Verordnungen geregelt. Nach dem Reichsgesetz vom 3. August 1878 werden als Entschädigung nach Rangklassen der Einquartierten und nach absteigenden Klassen der Ortschaften gestaffelte Beträge gezahlt.1 Zusätzlich wird unterschieden, ob die Einquartierung in den Sommer- oder in den Wintermonaten stattfindet. Bei den Ortsklassen steht Berlin mit den höchsten Entschädigungsbeträgen an der Spitze, nachgeordnet folgen fünf weitere Klassen. Der durch das Gesetz geregelte „Servistarif und Klasseneinteilung der Orte“ erfährt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Revision; das Gesetz selbst wird daraufhin mehrfach geändert. Gemäß der gültigen Fassung, bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsgesetzblatt, Band 1897, Nr. 36 (S. 619-661), wird die Stadt Frankenberg im preußischen Regierungsbezirk Kassel in die Servisklasse IV. eingruppiert. Demgemäß beträgt die gezahlte Quartierleistung zum Beispiel für einen Unteroffizier (Sergeant, Oberjäger, Oberfahnenschmied, Fahnenschmied, Regiments- und Bataillonstambour, Oberlazarethgehilfe und Lazarethgehilfe, etatsmäßiger Hoboist, Hornist und Trompeter, Zeugsergeant, Oberbäcker) für die Unterbringung in einem Wintermonat 5 Mark und 10 Pfennig, für einen Sommermonat 3 Mark und 90 Pfennig. Bei einer Einquartierung in der Stadt Kassel, die der Servisklasse I angehört, wären dagegen 8 Mark und 10 Pfennige (Wintermonat) bzw. 6 Mark (Sommermonat) als staatliche Entschädigung zu leisten.
(OV/KU)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
- Bereits zuvor wurde die auch als „Friedensleistung“ bezeichnete Quartierleistung durch das „Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868“ (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Band 1868, S. 523 ff.) geregelt. ↑
Literatur
- Wissemann, Chronik der Stadt Frankenberg an der Eder von ihren Anfängen bis 1995, Bd. 2, Frankenberg (Eder) 1996, S. 15 nach Frankenberger Zeitung vom 27.9.1901
- Wikisource: Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte. Vom 26. Juli 1897 (abgerufen am 23.4.2013)
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Einquartierung (abgerufen am 23.4.2013).
- Wikipedia: Friedensleistungen (abgerufen am 23.4.2013)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einquartierungen während der Manövertage in Frankenberg, 9.-13. September 1901“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3838_einquartierungen-waehrend-der-manoevertage-in-frankenberg> (aufgerufen am 26.11.2025)
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