Landesregierung beschließt höhere Beamtengehälter in Hessen
Ereignis
Was geschah
Die Hessische Landesregierung beschließt, die geplante Lohnerhöhung von 15 % für hessische Beamte auf den 1. April 1951 vorzuziehen. Grundlage hierfür sind die Preissteigerungen. Um spätere Nachzahlungen an die Staatsdiener zu vermeiden, werden die Gehälter bereits ab 1. April erhöht ausgezahlt.
(MB)
Bezugsrahmen
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.3.1951, S. 3
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landesregierung beschließt höhere Beamtengehälter in Hessen, 21. März 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3735_landesregierung-beschliesst-hoehere-beamtengehaelter-in-hessen_landesregierung-beschliesst-hoehere-beamtengehaelter-in-hessen_landesregierung-beschliesst-hoehere-beamtengehaelter-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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