Genehmigung des hessischen Betriebsrätegesetzes – in entschärfter Form
Ereignis
Was geschah
Ein Kompromiss zwischen Hessens Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967) und US-Militärgouverneur Lucius D. Clay (1898–1978) ermöglicht die Genehmigung des im Mai 1948 vom Hessischen Landtag mit breiter Mehrheit verabschiedeten Betriebsrätegesetzes. Den amerikanischen Bedenken gegen das Gesetz, es schränke die unternehmerische Freiheit zu stark ein, wird entsprochen, indem die zentralen Artikel über die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen – etwa Betriebszweck, Produktion und Absatz betreffend – ausgesetzt werden. Zwar werden diese Artikel im April 1950 doch noch in Kraft gesetzt, jedoch ohne den gewünschten Erfolg, weil das Vorrang genießende bundesdeutsche Betriebsverfassungsgesetz von 1952 mit seinen Bestimmungen hinter den hessischen zurückbleibt.
(CP)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Kroll, Geschichte Hessens, 2. Aufl., München 2010, S. 90
- Mühlhausen, Karl Geiler und Christian Stock, Marburg 1999, S. 114, 116
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 415
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Genehmigung des hessischen Betriebsrätegesetzes – in entschärfter Form, 11. August 1948“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3645_genehmigung-des-hessischen-betriebsraetegesetzes-in-entschaerfter-form> (aufgerufen am 26.11.2025)
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