Bekanntmachungen und Aufrufe des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats

 

Ereignis

Was geschah

Über Bekanntmachungen in Tageszeitungen informierte der Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrat über die von ihm gefassten Beschlüsse sowie Neuigkeiten. So ließ der stellvertretende Polizeipräsident Dr. Hugo Sinzheimer (1875–1945) verlautbaren, dass das Das Verbot des „Nachtverkehrs“ nach 19.30 Uhr auch für alle Soldaten galt, „soweit sie nicht mit besonderen Ausweisen versehen oder im Dienste unter Führung sind.“ Alle Soldaten mussten mit militärischen Ausweisen versehen sein oder Urlaubsscheinen. Ohne Ausweise liefen sie Gefahr, festgenommen und bestraft zu werden. Kinder ohne Begleitung sollten von der Straße fernbleiben. Ebenso wurde der Öffentlichkeit über die Zeitung mitgeteilt, dass die Versorgung mit Lebensmitteln für mehrere Wochen gesichert sei.
(OV/StF)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bekanntmachungen und Aufrufe des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats, 10. November 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3435_bekanntmachungen-und-aufrufe-des-frankfurter-arbeiter-und-soldatenrats> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3435