Bekanntmachungen und Aufrufe des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats
Ereignis
Was geschah
Über Bekanntmachungen in Tageszeitungen informierte der Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrat über die von ihm gefassten Beschlüsse sowie Neuigkeiten. So ließ der stellvertretende Polizeipräsident Dr. Hugo Sinzheimer (1875–1945) verlautbaren, dass das Das Verbot des „Nachtverkehrs“ nach 19.30 Uhr auch für alle Soldaten galt, „soweit sie nicht mit besonderen Ausweisen versehen oder im Dienste unter Führung sind.“ Alle Soldaten mussten mit militärischen Ausweisen versehen sein oder Urlaubsscheinen. Ohne Ausweise liefen sie Gefahr, festgenommen und bestraft zu werden. Kinder ohne Begleitung sollten von der Straße fernbleiben.
Ebenso wurde der Öffentlichkeit über die Zeitung mitgeteilt, dass die Versorgung mit Lebensmitteln für mehrere Wochen gesichert sei.
(OV/StF)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Zeitung und Handelsblatt, Nr. 313 Morgenblatt, 11.11.1918, S. 1: Bekanntmachungen, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bekanntmachungen und Aufrufe des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats, 10. November 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3435_bekanntmachungen-und-aufrufe-des-frankfurter-arbeiter-und-soldatenrats_bekanntmachungen-und-aufrufe-des-frankfurter-arbeiter-und-soldatenrats> (aufgerufen am 25.11.2025)
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