1. Mai zum ersten Mal gesetzlicher Feiertag
Ereignis
Was geschah
Der 1. Mai 1919 ist auf Beschluss der in Weimar tagenden Nationalversammlung zum ersten Mal – und zum einzigen Mal bis 1933 – als Tag der Arbeit ein gesetzlicher Feiertag. Er wird in Stadt und Land offensichtlich unterschiedlich gefeiert.
In Frankenberg zieht ein langer Zug von Teilnehmern unter Führung der Kapelle Herguth vom Gasthaus Zarges in der Neustädter Straße zur „Alten Hütte“ in der Ederstraße. Dort gibt die Kapelle ab 14 Uhr ein Konzert, für die Kinder wird eine bunte Unterhaltung geboten. Zu den Teilnehmern spricht Staatsanwalt Dr. Hartmann. Der erste Maifeiertag in Frankenberg endet mit einer Theateraufführung und einer Tanzveranstaltung im Hessischen Hof in der Röddenauer Straße.
(Hessisch-Niedersächsische Allgemeine vom 29.4.1989)
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Wissemann, Chronik der Stadt Frankenberg an der Eder von ihren Anfängen bis 1995, Bd. 2, Frankenberg (Eder) 1996, S. 64
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„1. Mai zum ersten Mal gesetzlicher Feiertag, 1. Mai 1919“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3164_1-mai-zum-ersten-mal-gesetzlicher-feiertag_1-mai-zum-ersten-mal-gesetzlicher-feiertag_1-mai-zum-ersten-mal-gesetzlicher-feiertag> (aufgerufen am 26.11.2025)
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