Rücktritt des hessischen Finanzministers Gnauth

 
Bezugsort(e)
Großherzogtum Hessen
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Der Großherzoglich Hessische Finanzminister Dr. Feodor von Gnauth (1854–1916) tritt zurück, weil der Finanzausschuss der beiden Kammern des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) am Vortag einem von ihm vorgelegten Entwurf eines Amortisationsgesetzes nicht zugestimmt hatte, mit dessen Hilfe eine Tilgung der Staatsschuld mit jährlich 3/5 % (0,6 %) in 56 Jahren ermöglicht worden wäre. Vorgesehen war, diese Maßnahme durch eine drastische Erhöhung der Einkommens- und der Vermögenssteuer zu finanzieren, was dem studierten Bauingenieur und früheren Gießener Oberbürgermeister bereits seit längerem einen Konflikt mit den Landständen des Großherzogtums eingetragen hatte. Gnauth hatte sein Amt seit dem 9. August 1900 ausgeübt. Nachfolger Gnauths wird am 26. Februar der bisherige Innenminister Dr. Ernst Albrecht Braun (1857–1916).
(OV/KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rücktritt des hessischen Finanzministers Gnauth, 25. Februar 1910“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3118_ruecktritt-des-hessischen-finanzministers-gnauth> (aufgerufen am 25.11.2025)

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