Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen

 

Ereignis

Was geschah

Wie von Reichskanzler Adolf Hitler (1889–1945) angekündigt (vgl. 29. März 1933) wird ein Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich erlassen, mit dem eine Neubildung oder Umbildung aller Landtage und Gemeindevertretungen nach dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933 vorgenommen wird. Durch das Gesetz wird auch der 1932 demokratisch gewählte Landtag des Volksstaats Hessen aufgelöst und nach dem Gleichschaltungsgesetz neu gebildet nach den Stimmenzahlen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 innerhalb [...] [des] Landes auf die Wahlvorschläge entfallen sind.
(OV)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • Text gedruckt in: Reichsgesetzblatt I, 1933, S. 153

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen, 31. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2420_gesetz-zur-gleichschaltung-der-laender-und-gemeinden-wird-erlassen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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