Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen
Ereignis
Was geschah
Wie von Reichskanzler Adolf Hitler (1889–1945) angekündigt (vgl. 29. März 1933) wird ein Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich erlassen, mit dem eine Neubildung oder Umbildung aller Landtage und Gemeindevertretungen nach dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933 vorgenommen wird. Durch das Gesetz wird auch der 1932 demokratisch gewählte Landtag des Volksstaats Hessen aufgelöst und nach dem Gleichschaltungsgesetz neu gebildet nach den Stimmenzahlen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 innerhalb [...] [des] Landes auf die Wahlvorschläge entfallen sind.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Chronik deutscher Zeitgeschichte 2/I, S. 38
- Lengemann, MdL Hessen 1808–1996. Biographischer Index, Marburg 1996, S. 25
Weiterführende Informationen
- Text gedruckt in: Reichsgesetzblatt I, 1933, S. 153
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und Gemeinden wird erlassen, 31. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2420_gesetz-zur-gleichschaltung-der-laender-und-gemeinden-wird-erlassen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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