Deutsch-französisches Abkommen zur Reparationsfrage in Wiesbaden
Ereignis
Was geschah
Der deutsche Wiederaufbauminister Walther Rathenau (1867–1922) und sein französischer Kollege Louis Loucheur (1872–1931) schließen nach längeren Verhandlungen in Wiesbaden ein Abkommen mit drei Nebenabkommen über die privatwirtschaftliche Sachlieferung aus Deutschland an Kriegsgeschädigte in Frankreich. Die Vereinbarung, die sachlich wenig Erfolg bringt, wird als das „Wiesbadener Abkommen“ bezeichnet.
(OV)
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Literatur
- Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1921, I, S. 286
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Deutsch-französisches Abkommen zur Reparationsfrage in Wiesbaden, 6.-7. Oktober 1921“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2257_deutsch-franzoesisches-abkommen-zur-reparationsfrage-in-wiesbaden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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