Kriegsbrot kommt in Bäckereien in den Handel
Ereignis
Was geschah
In den Bäckereien kommt das sogenannte Kriegsbrot in den Handel. Weizenbrot darf jetzt nicht mehr ohne einen Roggenanteil von 10 %, Roggenbrot nicht ohne 5 % Kartoffelmehlanteil gebacken werden. Zur Streckung der Weizenbestände werden zu Beginn des Jahres 1915 weitere Einschränkungen verordnet.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Rheinische Volkszeitung, Nr. 300, 27.11.1914, S. 3: Sparet im Haushalt, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
- Taunusbote. Homburger Tageblatt, Nr. 284, 4.12.1914, S. [3]: Sparsam mit Brot, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
- Wiesbadener Neueste Nachrichten, Nr. 284, 5.12.1914, S. 6: Ein Merkblatt zur Verwendung des Brotes, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kriegsbrot kommt in Bäckereien in den Handel, 1. Dezember 1914“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1800_kriegsbrot-kommt-in-baeckereien-in-den-handel> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/1800