Allgemeine Einführung von Brotkarten

 

Ereignis

Was geschah

Es werden Brotkarten eingeführt, die jeder Person den Kauf eines Brotes von 1.750 g pro Woche ermöglichen. Die verschiedenfarbigen Karten gelten jeweils nur in einer bestimmten Woche. Da Mehl eingespart werden soll, müssen die Bäcker dem Brotteig 20 % Kartoffelmehl beimischen, wodurch die Kriegsbrote eine dunklere Farbe erhalten. Das Kuchenbacken wird gänzlich verboten.
(OV)

Bezugsrahmen

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Allgemeine Einführung von Brotkarten, 8. März 1915“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1783_allgemeine-einfuehrung-von-brotkarten> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/1783