Erhebliche Einschränkungen für freie Zeitungen

Kommentar des Verlegers und Schriftleiters des Hessischen Tageblatts, 3. März 1933
Ereignis
Was geschah
Der Herausgeber des in Marburg erscheinenden liberal-demokratischen „Hessischen Tagblatts“, Hermann Bauer (1897–1986), lässt in einem Kommentar unter der unverdächtigen Überschrift „Rundfunkreden“ erkennen, dass die kritische Berichterstattung durch die Zeitungen schon stark eingeschränkt sei und es nicht möglich ist, zu Reden der nationalsozialistischen Führung kritisch Stellung zu nehmen, da jede Berichterstattung ganz einseitig orientiert sei. Die Presse könne in diesen Tagen ebenso wenig wie der Rundfunk seine Pflicht erfüllen, ein umfassendes Bild des Geschehens zu geben.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Erhart Dettmering (Hrsg.), Was alle lesen konnten, Marburg 2001, S. 77
- Wilhelm Kessler, Geschichte der Universitätsstadt Marburg, 2. Aufl., Marburg 1984, S. 132
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erhebliche Einschränkungen für freie Zeitungen, 3. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1667_erhebliche-einschraenkungen-fuer-freie-zeitungen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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