Erstes Entnazifizierungsverfahren in Darmstadt
Ereignis
Was geschah
Vor der Spruchkammer Darmstadt-Stadt wird am 7. Juni 1946 das erste Entnazifizierungsverfahren durchgeführt. Grundlage ist das sogenannte Befreiungsgesetzes der amerikanischen Militärregierung vom 5. März 1946. Am Ende dieses ersten Verfahrens erhält ein ehemaliger Gestapo-Angehöriger eine Strafe von fünf Jahren Arbeitslager sowie Vermögensentzug. Wenige Tage später richtet die hessische Landesregierung mehr als 100 Spruchkammern ein, um über die Einstufung und gegebenenfalls Verurteilung hessischer Bürger als NS-Belastete entscheiden zu lassen.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 408
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erstes Entnazifizierungsverfahren in Darmstadt, 7. Juni 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/136_erstes-entnazifizierungsverfahren-in-darmstadt_erstes-entnazifizierungsverfahren-in-darmstadt_erstes-entnazifizierungsverfahren-in-darmstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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