Pfandverschreibung des Peter Dietzel und seiner Ehefrau zu Altwiedermus für ein Darlehen durch den Jude Mosche zu Langenselbold
Stückangaben
Regest
Beurkundung einer Pfandverschreibung des Peter Dietzel und seiner Ehefrau Anna zu Altwiedermus für die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 80 fl. durch den Juden Mosche zu Langenselbold, beurkundet durch den Altwiedermuser Schultheißen Ernst Reichert.
Enthält
- Abschrift des Pfandbriefs von 1783 Dezember 16
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Pfandverschreibung des Peter Dietzel und seiner Ehefrau zu Altwiedermus für ein Darlehen durch den Jude Mosche zu Langenselbold“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8762_pfandverschreibung-des-peter-dietzel-und-seiner-ehefrau-zu-altwiedermus-fuer-ein-darlehen-durch-den-jude-mosche-zu-langenselbold> (aufgerufen am 25.11.2025)
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