Pfandverschreibung des Peter Dietzel und seiner Ehefrau zu Altwiedermus für ein Darlehen durch den Jude Mosche zu Langenselbold

HStAD C 4 Nr. 8/1 Bl. 25-27v  
Laufzeit / Datum
1783
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Beurkundung einer Pfandverschreibung des Peter Dietzel und seiner Ehefrau Anna zu Altwiedermus für die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 80 fl. durch den Juden Mosche zu Langenselbold, beurkundet durch den Altwiedermuser Schultheißen Ernst Reichert.

Enthält

  • Abschrift des Pfandbriefs von 1783 Dezember 16

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Pfandverschreibung des Peter Dietzel und seiner Ehefrau zu Altwiedermus für ein Darlehen durch den Jude Mosche zu Langenselbold“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8762_pfandverschreibung-des-peter-dietzel-und-seiner-ehefrau-zu-altwiedermus-fuer-ein-darlehen-durch-den-jude-mosche-zu-langenselbold> (aufgerufen am 25.11.2025)

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