Verbot durch die kurmainzischen Regierung, ein Darlehen bei Juden, Krämern, Mündeln und Minderjährigen aufzunehmen

HStAD C 1 A Nr. 75 Bl. 390  
Laufzeit / Datum
1718
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer Verordnung der kurmainzischen Regierung in Mainz des Inhalts, dass die Aufnahme eines Darlehens bei Juden, Krämern, Mündeln und Minderjährigen verboten sein soll.

Enthält

  • Abschrift einer Verordnung von 1718 März 29

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verbot durch die kurmainzischen Regierung, ein Darlehen bei Juden, Krämern, Mündeln und Minderjährigen aufzunehmen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8330_verbot-durch-die-kurmainzischen-regierung-ein-darlehen-bei-juden-kraemern-muendeln-und-minderjaehrigen-aufzunehmen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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