Durchreise- und Aufenthaltsverbot für fremde Juden, Pilger und weitere verdächtige Leute durch den kurmainzischen Hofrat

HStAD C 4 Nr. 230/2 Bl. 60  
Laufzeit / Datum
1770
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Resolution des kurmainzischen Hofrats des Inhalts, dass in Zukunft keine fremden Bettler mehr, besonders fremde Juden, Pilger, herrenloses Gesindel oder andere verdächtige Leute, ob sie mit Pässen versehen sind oder nicht, in die kurmainzischen Lande eingelassen, durchgelassen oder beherbergt werden dürfen; diese sollen vielmehr aus dem Lande gewiesen werden.

Enthält

  • Druckexemplar einer Verordnung von 1770 Oktober 5, mit Publikationsvermerk

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Durchreise- und Aufenthaltsverbot für fremde Juden, Pilger und weitere verdächtige Leute durch den kurmainzischen Hofrat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7087_durchreise-und-aufenthaltsverbot-fuer-fremde-juden-pilger-und-weitere-verdaechtige-leute-durch-den-kurmainzischen-hofrat> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/7087