Anweisungen an den Schultheißen zu Bergen wegen der Behandlung eines inhaftierten Judens aus Muschenheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28493  
Laufzeit / Datum
1585 September 22/Oktober 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Oberamtmann und Befehlhaber zu Hanau weisen den Schultheißen zu Bergen an, dem gefangenen Juden mitzuteilen, daß das für den 24. des Monats festgesetzte peinliche Verhör Geschäfte halber auf den 1. Oktober verschoben worden ist. Inzwischen soll sich der Verhaftete gefaßt machen, "sich zu unserem christlichen glauben (ob er wolt) zu bekehren", doch hat der Schultheiß streng darauf zu achten, daß ihm nicht durch "hinderlistige, bei ihme und seinesgleichen heylosen jüden vast ubelliche böse practicken" zwischenzeitlich die Flucht gelingt. Zu diesem Zweck soll der Jude Tag und Nacht bewacht und Besuch von Christen oder Juden bei ihm nur in Gegenwart des Schultheißen gestattet werden.

Ausfertigung

Papier, aufgedrücktes Verschlußsiegel abgefallen

Weitere Angaben

vgl. Regest Nr. 3109

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Anweisungen an den Schultheißen zu Bergen wegen der Behandlung eines inhaftierten Judens aus Muschenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6548_anweisungen-an-den-schultheissen-zu-bergen-wegen-der-behandlung-eines-inhaftierten-judens-aus-muschenheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6548