Anweisungen an den Schultheißen zu Bergen wegen der Behandlung eines inhaftierten Judens aus Muschenheim
Stückangaben
Regest
Oberamtmann und Befehlhaber zu Hanau weisen den Schultheißen zu Bergen an, dem gefangenen Juden mitzuteilen, daß das für den 24. des Monats festgesetzte peinliche Verhör Geschäfte halber auf den 1. Oktober verschoben worden ist. Inzwischen soll sich der Verhaftete gefaßt machen, "sich zu unserem christlichen glauben (ob er wolt) zu bekehren", doch hat der Schultheiß streng darauf zu achten, daß ihm nicht durch "hinderlistige, bei ihme und seinesgleichen heylosen jüden vast ubelliche böse practicken" zwischenzeitlich die Flucht gelingt. Zu diesem Zweck soll der Jude Tag und Nacht bewacht und Besuch von Christen oder Juden bei ihm nur in Gegenwart des Schultheißen gestattet werden.
Ausfertigung
Papier, aufgedrücktes Verschlußsiegel abgefallen
Weitere Angaben
vgl. Regest Nr. 3109
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Anweisungen an den Schultheißen zu Bergen wegen der Behandlung eines inhaftierten Judens aus Muschenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6548_anweisungen-an-den-schultheissen-zu-bergen-wegen-der-behandlung-eines-inhaftierten-judens-aus-muschenheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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